SG Spergau 1891 e.V.

2.Mannschaft : Spielbericht (2015/2016)

Kreisliga
2. Spieltag - 22.08.2015 15:00 Uhr
Einigkeit Tollwitz   SG Spergau II
Einigkeit Tollwitz 3 : 0 SG Spergau II
(0 : 0)
Sportgerichtsurteil

Stellungsnahme und Sportgerichtsurteil zum Spielabbruch aus Spergauer Sicht

Stellungsnahme zum Spielabbruch in der 86. Minute beim Punktspiel Nr. 10 Kreisliga, Staffel 1
SV Einigkeit Tollwitz - SG Spergau II am 22.08.2015

Am 22.08.2015 reiste die SG Spergau II nach Tollwitz zum fälligen Punktspiel gegen die
SV Einigkeit Tollwitz. Als kurz vor 15.00 Uhr der angesetzte Schiedsrichter Falk Frischmann noch nicht anwesend war, telefonierte man mit ihm. Er gab die erstaunliche Auskunft, dass er dem KFV Saalekreis nicht mehr als Schiedsrichter zur Verfügung steht und dies dem Schiedsrichteransetzer auch mitgeteilt worden ist. Da der Sportfreund Jan Müller, ein geprüfter Schiedsrichter bei den Tollwitzern, im Aufgebot stand, leitete dieser die Partie. Mit SF Müller hatte man bis zum jetzigen Zeitpunkt keine negativen Erfahrungen gemacht, im Gegenteil, er leitete seine Partien im Herrenbereich und Nachwuchsbereich bei Spielen in Spergau recht souverän.
Nicht so heute!
Bereits in der 3. Minute zeigte er Schladebach (SG Spergau II) nach einem Foulspiel an ihm wegen unsportlichen Verhaltens die Gelbe Karte. Dabei fiel nur die Frage an den Schiedsrichter „ Das war wohl kein Foul?“ Völlig überzogen! So ging es in der Folge weiter, viele Entscheidungen wurden mit unterschiedlichem Maß gemessen und meistens gegen Spergau. In der Halbzeitpause versuchten wir, Spergaus Trainer, die Mannschaft zu beruhigen, was aber sehr schwierig war, wenn man weiß, man spielt gegen 12 Mann!
Ein weiterer Beleg für die einseitige und teilweise unverständliche Sichtweise des Schiedsrichters Jan Müller war, dass einige Entscheidungen des Schiedsrichters von den Tollwitzer Spielern rückgängig gemacht wurden. So setzte sich das Spiel in der Folge weiter fort, und Schiedsrichter Müller tat alles, um Tollwitz deutlich zu bevorteilen. Dies ist selbst neutralen Besuchern deutlich aufgefallen.
In der 86. Minute dann die Situation, welche den Spergauer Trainer Schreyer zum Spielabbruch veranlasste. Aboczki (SG Spergau II) wird im dritten Versuch von hinten klar gefoult (siehe „Stellungnahme zum Platzverweis für Aboczki“). Der Gegenspieler Reimann (Tollwitz) hatte nie die Chance den Ball zu spielen und wollte dies auch nicht. Es zählte nur den Spieler aufzuhalten. Das Foulspiel war ein klarer Feldverweis, da es vorsätzlich war und eine Verletzung billigend in Kauf genommen wurde. Anschließend liefern sich beide Spieler eine verbale Auseinandersetzung. Dabei berührten sich beide gegenseitig am Oberkörper, ohne dabei aber zu Fall zu kommen. Hierauf zeigte der Schiedsrichter dem Spieler Reimann (Tollwitz) wegen Foulspiel die Gelbe Karte und Aboczki (SG Spergau II) wegen unsportlichen Verhaltens die Rote Karte.
Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung nahm der Trainer der SG Spergau (SF Schreyer) zum Anlass seine Mannschaft vom Spielfeld zu nehmen, auch um weiteren Schaden von der Mannschaft fern zu halten.
Während des Verlassens des Platzes wurden die Spergauer Spieler von den Tollwitzer Anhängern beschimpft und beleidigt. Äußerungen wie
„Dorftrottel, Weicheier, und Arschlöcher“
waren noch sehr harmlos gegen das, wie ein Tollwitzer Fan den Kapitän der SG Spergau (Migrationshintergrund!) mit ausländerfeindlichen Wörtern beschimpfte.
Er bezeichnete ihn als
„ Kanakenschwein und Scheißkanaken“.
Als sei dies noch nicht genug, kam es darauf zu Handgreiflichkeiten, und Tollwitzer Ordner waren nicht zur Stelle!
Den absoluten Höhepunkt an dem ganzen Geschehen, setzte dann Schiedsrichter Jan Müller. Zum Ausfüllen des ESB sollte ich (Trainer Schreyer) in die Schiedsrichterkabine kommen. Ich wurde von ihm gefragt, wie wir jetzt mit dem Spiel umgehen sollen (beim Ausfüllen des ESB). Normal, also 90 Minuten oder als Abbruch! Der Betreuer von Tollwitz (SF Müller) meinte dann noch, „ Ihr handelt euch doch nur unnötigen Ärger ein“! Das war der Gipfel. Erst auf mein Drängen hin vermerkte Schiedsrichter Müller die Beleidigungen der Tollwitzer Fans im Spielbericht.

So ein unsportliches und unfaires Verhalten habe ich in meiner fast 10-jährigen Trainerlaufbahn nicht einmal annähernd erlebt. Da nützt es auch nichts, wenn man große Reden über Fairplay hält und Banner präsentiert! Mit dem Spielabbruch wollte ich ein Zeichen setzen.

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Urteil
Das Sportgericht hat im schriftlichen Verfahren durch den Sportrichter Mike Voigt als
Einzelrichter am 06.09.2015 für R e c h t erkannt:
1. Der Verein SG Spergau wird wegen verschuldetem Spielabbruch in der 86. Min. im Meisterschaftsspiel Nr. 10 der Herren am 22.08.2015, SV Einigkeit 05 Tollwitz gegen SG Spergau II nach § 37 Ziffer 3 der RuVO des FSA mit einer Ordnungsstrafe von 150,00 € belegt.
2. Das Spiel wird wegen verschuldetem Spielabbruch durch die 2. Herrenmannschaft der SG Spergau für die Mannschaft der SV Einigkeit 05 Tollwitz mit 3 Punkten und 3:0 Toren als gewonnen gewertet, für die Mannschaft SG Spergau II mit 0:3 Toren als verloren gewertet.
3. Die Kosten des Verfahrens, Auslagen, Porto etc. hat der Verein SG Spergau zu tragen.

Begründung:
Dem Sportgericht liegt ein am 28.08.2015 eingegangener Antrag vom Spielausschuss des KFV Fußball Saalekreis vor, gegen den Verein SG Spergau ein Sportgerichtsverfahren gemäß § 11 Ziffer 1 b der RuVO des FSA zu eröffnen und durchzuführen.
Im Meisterschaftsspiel Nr. 010 der Kreisliga Staffel 1 am 22.08.2015, SV Einigkeit 05 Tollwitz gegen SG Spergau II, reiste der angesetzte Schiedsrichter nicht an und deshalb übernahm der geprüfte Tollwitzer Schiedsrichter Jan Müller die Leitung des Spiels.
In der 86. Min. kam es laut Sonderbericht des Schiedsrichters zu folgender Situation.
Der Spergauer Spieler Nr. 15 Gabor Aboczki wurde von einem Tollwitzer Spieler durch ein Foulspiel gestoppt. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel und gab einen Freistoß für Spergau. Noch während der Unterbrechung kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden Spielern, in deren Verlauf sich dann beide durch Stoßen gegenseitig am Oberkörper berührten. Der Schiedsrichter holte sich beide Spieler heran und bestrafte den Tollwitzer Spieler Nr. 10 mit einer gelben Karte und den Spergauer Spieler Nr. 15 Gabor Aboczki mit einem Feldverweis wegen Tätlichkeit. Nach dieser Aktion liefen beide Betreuer der SG Spergau auf das
Spielfeld und forderten ihre Spieler auf, das Spielfeld zu verlassen. Dieser Aufforderung folgten sie und weil die Spergauer Spieler das Spielfeld vor Beendigung des Spiels verlassen hatten und die Ermahnung des Schiedsrichter ignorierten, jetzt weiterzuspielen, brach der Schiedsrichter das Spiel ab. Es handelt sich hier um eine schuldhafte Verursachung eines Spielabbruches.
Eine Stellungnahme, die das Sportgericht von beiden Vereinen abgefordert hatte, wurde von beiden Vereinen wahrgenommen.

Gemäß § 24 Ziffer 7 der RuVO des FSA ist der Sonderbericht des Schiedsrichters maßgebend.
Das Sportgericht hält die Geldstrafe für ausreichend jedoch erforderlich.
Die Verhängung der Strafen ist Tat und Unrecht angemessen.
Nach § 23 Ziffer 7 der SpO, sowie § 38 Ziffer 1 der RuVO des FSA ist das Vergehen zu bewerten.
Gemäß § 37 Ziffer 3 der RuVO des FSA ist das Strafmaß zu bemessen.

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Ein klares Zeichen, was Fairplay heißt, und wie man es umsetzt!


Fotos vom Spiel


22.08.2015 Einigkeit Tollwitz vs. SG Spergau II
22.08.2015 Einigkeit Tollwitz vs. SG Spergau II

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